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Arbeitnehmerüberlassung

Die AnästhesiePool Rhein-Ruhr GmbH hat am 30.03.2009 von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen, die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: AÜG) erhalten.

Mit der Beauftragung der AnästhesiePool Rhein-Ruhr GmbH können Sie als Personalverantwortlicher in Klinik, Krankenhausverbünden oder auch MVZ Engpässe in der eigenen Personaldecke mit rechtlicher Sicherheit in den sensiblen Bereichen der Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung beheben. Dabei liegt unsere Kernkompetenz im Bereich Anästhesiologie (inklusive Schmerztherapie, Intensivtherapie und Notfallmedizin) und Anästhesiepflege sowie OP-Pflegeassistenz.

Sprechen Sie uns bitte an und erkundigen Sie sich nach den spezifischen Möglichkeiten für Ihre Einrichtungen.